Vorliegend fällt der Streitwert mit rund Fr. 430.– verhältnismässig gering aus. Ferner war der Aufwand für das Gericht vergleichsweise klein. Somit erweist sich eine Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.– dem Fall als angemessen. Die Rekurrenten unterliegen vollständig, weshalb sie die gesamten Kosten zu tragen haben. Der von den Rekurrenten geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird mit diesem Anspruch verrechnet.