des Grundstücks, deren Ziel nicht die Schaffung neuer, sondern die Erhaltung bisheriger Werte ist (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 3. Aufl. 2013, § 221 N 30). Im Zusammenhang mit dem Verkauf statuieren die §§ 196 Abs. 1 lit. b, c, d, e, f, g und h