E. Mit Schreiben vom 16. Juli 2020 stellte das Gericht den Rekurrenten das Doppel der Vernehmlassung mit dem Hinweis zu, dass das Gericht davon ausgehe, dass sich die Verfahrensbeteiligten hinreichend hätten äussern können (act. 7). Weitere Eingaben gingen nicht ein, weshalb der Schriftenwechsel per Mitte Juli 2020 als abgeschlossen gilt. Das Verwaltungsgericht erwägt: