Als Beispiel werden in diesem Kontext von der Lehre Dividendenzahlungen einer brasilianischen Gesellschaft angeführt (Altorfer/Duss, in: Zweifel/Beusch, Kommentar DBG, Art. 70 N 5i). Für diese besteht nach brasilianischem Zivilrecht die Möglichkeit, zwischen der Ausrichtung einer ordentlichen Dividende und/oder einer Zinszahlung auf dem Eigenkapital der Gesellschaft zu wählen. Solche Eigenkapitalzinsen werden nach brasilianischem Recht zwar nicht der Urteil A 2020 5 42