Rekursbeilage 6.1.8, S. 14, B.3.5.2, am Schluss). Es bleibt anzufügen, dass die Konzernrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurde, welche der zivilrechtlichen Ausgestaltung gewisser Sachverhalte nicht durchwegs folgen. So werden z.B. bestimmte Arten von Vorzugsaktien einer Aktiengesellschaft nach dem International Accounting Standard/IAS 32.18 nicht dem Eigenkapital, sondern dem Fremdkapital zugewiesen, ohne dass dieser Betrachtung bei der Kapitalbesteuerung gefolgt würde (https://www.iasplus.com/de/standards/ias/ias32, S. 5, Veranschaulichung-Vorzugsaktien, eingesehen am 18. März 2022).