5.2.5.2 Gemäss Rekursgegnerin soll die Rekurrentin aus den JVA über schuldrechtliche Ansprüche auf die Promote Fees verfügt haben, die unabhängig von den Ausschüttungsbeschlüssen der Projektgesellschaften bestanden hätten, da in den JVA nicht ausdrücklich vorgesehen worden sei, die Promote Fees in der Form von Dividenden auszuschütten (Vernehmlassung S. 3, dritter Abschnitt; Duplik ESTV, S. 2, Ziff. 3). Diese Darstellung trifft insofern nicht zu, als im JVA der D._______