Fondmanagement erbrachten Arbeitstätigkeit stehend darstellte. Bei dieser Sachlage ist der Rekurrentin zuzustimmen, wenn sie ausführt, es könnten vorliegend die zum "Carried Interest" im Bereich von natürlichen Personen entwickelten Besteuerungsgrundsätze nicht unbesehen übernommen werden. Die Rekurrentin hält in den hier relevanten Projektgesellschaften unbestrittenermassen Beteiligungsquoten von rund 5–15 %, mit Verkehrswerten von rund Fr. _______ bis Fr. _______. Die Auszahlung der als "Promote" in den JVA definierten Gewinnanteile wird den übrigen Dividendenausschüttungen gleichgestellt bzw. teilweise sogar nachrangig gestellt (Replik, S. 2).