Wie die Rekursgegnerin richtig bemerkt, geht es dabei typischerweise um die Umqualifizierung von (angestrebt) steuerfreiem privaten Kapitalgewinneinkommen in steuerbares Arbeitseinkommen der Fondmanager als natürliche Personen. Diese Praxis bildete sich heraus, da typischerweise das Fondmanagement keine oder eine nur äusserst kleine, risikotragende Kapitalbeteiligung an den betreffenden Private Equity Investments hielt, sich der beim Ausstieg (Verkauf) aus diesem Investment realisierte Gewinnanteil des Fondsmanagements (Carried Interest) folglich nicht mehr als "privater Kapitalgewinn" darstellen lies, sondern sich vielmehr als im Zusammenhang mit der vom