5.2.5.1 Die Rekursgegnerin verweist in ihrer Argumentation zum einen auf die Besteuerungspraxis zu den sogenannten "Carried Interests", die typischerweise im Bereich von Private Equity Fonds als Vergütungssystem gegenüber dem Fonds Management eingesetzt würden (Vernehmlassung S. 2). Wie die Rekursgegnerin richtig bemerkt, geht es dabei typischerweise um die Umqualifizierung von (angestrebt) steuerfreiem privaten Kapitalgewinneinkommen in steuerbares Arbeitseinkommen der Fondmanager als natürliche Personen.