eine Project Management Fee (Ziff. 9.3 JVA E.________) sowie eine Capex Management Fee (Ziff. 9.3 JVA C.________ und Ziff. 9.4 JVA D.________) umfasst. Diese Honorare hätten insgesamt die Entschädigung für die erbrachten Dienstleistungen der Rekurrentin als Beraterin der jeweiligen Projektgesellschaft gebildet. Urteil A 2020 5 33