5.2.2 Dennoch will die Rekursgegnerin den Beteiligungsabzug nicht zulassen, mit der Begründung, die in Form von asymmetrischen Dividenden ausbezahlten "Promote" stellten wirtschaftlich nicht Entgelt für Kapitaleinsatz der Rekurrentin dar, sondern Entgelt für von dieser auf Basis der vereinbarten JVA erbrachte Managementdienstleistungen. Sie verweist dabei insbesondere auf die sich im Bereich des Private Equity für die sogenannten "Carried Interest" entwickelten Besteuerungsgrundsätze, wonach Übergewinnzahlungen an Private Equity Manager (vorab natürliche Personen) nicht als Dividenden, sondern Arbeitseinkommen qualifizierten.