I.b Betreffend schuldrechtlichem Anspruch der Rekurrentin auf asymmetrische Dividenden: Bei asymmetrischen Dividenden könne eine obligatorische Vereinbarung zwischen den Beteiligungsinhabern betreffend die Gewinnverwendung vorliegen, welche von einer – gestützt auf das Gesetz und die Statuten in der Regel proportionalen Gewinnausschüttung – abweiche. Eine solche Situation mit asymmetrischen Dividenden ohne vertragliche Bindung zwischen der ausschüttenden Gesellschaft und der Empfängerin unterscheide sich massgeblich von der vorliegenden Konstellation und sei deshalb für die Klärung der vorliegenden Streitfrage nicht sachdienlich.