Schliesslich stelle der "Carried Interest" in anderen Fallkonstellationen entgegen den Ausführungen unter Ziff. 1, fünfter Absatz der Replik gemäss Praxis der ESTV sehr wohl regelmässig eine zusätzliche, vollumfänglich steuerpflichtige Entschädigung an den Hedge Fonds Manager dar. Liege im Rahmen eines Hedge Fonds-Modells eine Beteiligung des Managements vor, könne nach vorliegendem Verständnis eine parallel erfolgende Gewinnbeteiligung einzig proportional zu anderen Anlegern erfolgen.