I.a Betreffend Parallelen des vorliegenden Falles zu Hedge Fonds-Modellen bzw. Carried Interest: Aus dem Sachverhalt gehe hervor, dass die Vereinnahmung der erfolgsabhängigen Management-Dienstleistungserträge durch die Rekurrentin gestützt auf vertragliche Vereinbarungen erfolgt sei (Joint Venture Agreements). Dieser Umstand werde durch die Rekurrentin mit den Ausführungen unter Ziff. 1 zweiter Absatz der Replik zum Thema "Carried Interest" mit dem Verweis auf die Relevanz einer vertraglich festgelegten Mindestrendite sowie dem Vorliegen einer erfolgsabhängigen Entschädigung für Erwerbstätigkeit bei Private Equity Fonds sogar bestätigt. Zwar werde unter Ziff.