H.b Betreffend schuldrechtlichem Anspruch auf asymmetrische Dividenden: Zwar möge es zutreffen, dass sich Investoren bei Start-ups das wirtschaftliche Risiko vertraglich absichern liessen. Wenn es sich bei den geleisteten Zahlungen aber um Dienstleistungserträge handle (und darüber hinaus eine Ausschüttung als Dividende Urteil A 2020 5 24 ursprünglich nicht ausdrücklich vorgesehen gewesen sei), falle eine Anerkennung als Beteiligungsertrag ausser Betracht.