Mit dem Hinweis auf den "Carried Interest" in der Vernehmlassung habe nicht zuletzt auch aufgezeigt werden sollen, dass es sich vorliegend nicht etwa um einen besonders speziellen Einzelfall handle, sondern durchaus grundsätzliche (und teilweise bisher gerichtlich ungeklärte) Fragen aufgeworfen würden, die zudem (politisch) umstritten seien. Wolle man Teile der Entschädigung von Fonds-Managern bzw. Vermögensverwaltern einer privilegierten Besteuerung unterstellen, so habe dies der Gesetzgeber explizit zu regeln. Weder das in der streitbetroffenen Steuerperiode noch das heute geltende Recht enthalte jedoch entsprechende Normen.