Im Grundsatz handle es sich dabei aber immer um dasselbe, und zwar um eine zusätzliche, überproportionale Erfolgsentschädigung (Gewinnbeteiligung) des Fondsmanagers (der Management-Gesellschaft). Da die Bezeichnung "Promote" aus dem englischen Sprachraum stamme und (soweit ersichtlich) bisher keinen Eingang in die einschlägige schweizerische Steuerrechtsliteratur gefunden habe, werde auf die Webseite einer US-amerikanischen Immobilien-Investment-Plattform verwiesen (vgl. https://www.realtymogul.com/knowledge-center/article/sponsor-promote- interests, besucht am 17. August 2020) sowie auf einen Artikel aus dem "New York Law