Im Umfang in dem sich die Gewinnbeteiligung des Private Equity Fondsmanagements proportional zum Anteil am Eigenkapitals verhalte, könne das Management – wie unabhängige Dritte – von den Steuererleichterungen des Kapitalgewinns oder des direkten Grundbesitzes profitieren. Nur soweit die Private Equity Manager einen Gewinnanteil erhielten, der über ihren Anteil am Eigenkapital hinaus ginge, könne beim Private Equity Fondsmanagement Urteil A 2020 5 21