G.a Betreffend Carried Interest: Wie die Rekursgegnerin in ihrer Vernehmlassung ausführe, handle es sich beim Carried Interest um eine Gewinnbeteiligung des Fondsmanagements von Private Equity Fonds, die von einer vertraglich festgelegten Mindestrendite ("Hurdle Rate") abhänge. Das Private Equity Fondsmanagement erhalte den Carried Interest in der Regel also nur, wenn der Private Equity Fonds eine vorbestimmte Mindestrendite erreiche. Der Carried lnterest stelle somit eine erfolgsabhängige Entschädigung dar, welche das Fondsmanagement von Private Equity Urteil A 2020 5 20