Vielmehr werde im Rekurs unter Ziff. 6.2.1 betont, dass die "Promote Fees" erst geschuldet gewesen seien, nachdem alle anderen Verpflichtungen der Projektgesellschaft erfüllt worden seien. Auch aus diesem Umstand gehe hervor, dass die Auszahlungen der "Promote Fees" vertraglicher Natur seien und es sich dabei nicht um klassische Gewinnausschüttungen handle. Urteil A 2020 5 19