Damit erhelle aber auch, dass der Rekurrentin die vertraglichen Ansprüche auf die besagten "Promote Fees" auch ohne Dividendenbeschlüsse zugestanden hätten. Da die "Promote Fees" im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen ausgerichtet worden seien, könne in diesem Umfang kein Beteiligungsabzug gewährt werden. Der Hinweis der Rekurrentin auf die separat erfolgte Entschädigung für die Beratungstätigkeiten sei unbehelflich. Tatsache sei, dass die vorliegend streitbetroffenen "Promote Fees" untrennbar mit den von der Rekurrentin erbrachten Beratungstätigkeiten verbunden und sie mithin vertraglich zugesichert worden seien.