In den JVA sei sodann auch nicht ausdrücklich vorgesehen, die Promote Fees in Form von Dividenden auszurichten. Hätten die betreffenden Projektgesellschaften keine entsprechenden Ausschüttungen vorgenommen, so hätte die Rekurrentin deshalb basierend auf den JVA erfolgreich auf Zahlung der vereinbarten Promote Fees klagen können.