Sodann würden Carried Interests in verschiedenen Ländern privilegiert besteuert, namentlich in Grossbritannien und den USA, was teilweise politisch umstritten sei (in den USA unter dem Begriff "Carried Interest Loophole"). Die Schweiz kenne keine privilegierte Besteuerung, was mitunter ebenfalls kontrovers diskutiert werde. Handle es sich beim Fondsmanager um eine natürliche Person, so qualifiziere der Carried Interest nicht als steuerfreier Kapitalgewinn, sondern unterliege als erfolgsabhängige Arbeitsentschädigung der Besteuerung. Das geplante Kreisschreiben betreffend Entschädigungen an Private Equity und Hedge Manager sei bis zum heutigen Zeitpunkt nicht publiziert worden.