Dadurch könne sie ihren Aufwand decken und insbesondere die Saläre ihrer angestellten Fondsmanager bezahlen. Werde eine bestimmte Mindestrendite erreicht (sog. Hurdle Rate), würden die Management-Gesellschaft bzw. die Fondsmanager am Ende der Laufzeit des Fonds mit typischerweise 20 % der realisierten Gewinne des Fonds entschädigt. Diese Entschädigung bezeichne man in der Praxis als Carried Interest. Urteil A 2020 5 15