E. Mit Vernehmlassung vom 19. Mai 2020 beantragte die Rekursgegnerin die Abweisung des Rekurses, unter Kostenfolgen zu Lasten der Rekurrentin. Begründend führte sie aus: Streitig und zu prüfen sei vorliegend, ob drei als asymmetrische Interimsdividenden ausgerichtete Promote Fees (überproportionale Gewinnbeteiligungen) in Höhe von 20 % der Net Project Returns, die der Rekurrentin vertraglich zugesichert worden seien, zum Beteiligungsabzug gemäss § 67 Abs. 1 StG bzw. Art. 69 DBG berechtigten.