Auch in der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Literatur würden Vorzugsrechte für einzelne Aktionäre als sachgerecht anerkannt. So weise die gesellschaftsrechtliche Literatur daraufhin, dass auch vertraglich vereinbarte asymmetrische Dividenden sachkonform seien, bspw. wenn die Parteien im Rahmen eines Joint Ventures vereinbarten, dass zwar alle Anteilsinhaber zu einem bestimmten Prozentsatz am Gewinn beteiligt seien, aber gleichzeitig nicht alle zu den entsprechenden Prozenten Einlagen leisten müssten. Urteil A 2020 5 14