Die Konzernrechnung sei nach dem Rechnungsstandard IFRS erstellt worden, welcher den Unternehmen hinsichtlich der Gliederung der einzelnen Positionen, z.B. bei den Einnahmen, gewisse Handlungsfreiheiten einräume. Um die verschiedenen Einnahmen der Rekurrentin gegenüber Banken und möglichen Investoren transparent darzustellen, seien die Einnahmen aus dem Promote im Konzernabschluss separat ausgewiesen worden (Revenue from Promote Fees realised). In diesem Zusammenhang sei auch die Bemerkung im Anhang zu verstehen. Vor diesem gesamten Hintergrund beweise der Anhang zur Konzernrechnung keineswegs, dass die Bezahlung des Promotes im Dienstleistungsverhältnis begründet gewesen sei.