B.c Die vorstehend aufgeführten Dividendenausschüttungen seien in der für die Beurteilung der Beteiligungserträge einzig massgebenden und revidierten Jahresrechnung 2013 nach Obligationenrecht (für die Interimsdividende der C.________ Sarl) bzw. revidierten Jahresrechnung 2014 nach Obligationenrecht (für die Dividenden der D.________ Ltd. und der E.________ Sarl) als Finanzertrag ausgewiesen und entsprechend in der jeweiligen Steuererklärung im Formular "Angaben über Beteiligungen 2013" bzw. "Angaben über Beteiligungen 2014" als Erträge aus Beteiligungen deklariert worden.