Betreffend Dividendenausschüttung der D.________ Ltd. sei die für die Steuerperiode 2014 relevante Gewinnausschüttung aufgrund des Gesellschaftsbeschlusses der D.________ Ltd. vom 19. Dezember 2014 erfolgt. In diesem sei eine Vorabdividende zugunsten der Rekurrentin in Höhe von EUR _______ beschlossen worden. Die Vorabdividende sei als Gewinnausschüttung in der zugrundeliegenden Jahresrechnung ausgewiesen worden und habe bei der Projektgesellschaft keinen Aufwand dargestellt. Die Ausschüttung sei zudem wiederum aus den verbuchten Gewinnreserven erfolgt.