Für die hievor aufgeführten Dienstleistungen habe die Rekurrentin als Beraterin verschiedene marktgerechte Entschädigungen erhalten. Diese hätten insbesondere eine Acquisition Fee (Ziff. 9.2 JVA C.________, D.________ und E.________), eine Asset Management Fee (Ziff. 9.3 JVA C.________ und Ziff. 9.3 JVA D.________) bzw. eine Project Management Fee (Ziff. 9.3 JVA E.________) sowie eine Capex Management Fee (Ziff. 9.3 JVA C.________ und Ziff. 9.4 JVA D.________) umfasst. Diese Honorare hätten insgesamt die Entschädigung für die erbrachten Dienstleistungen der Rekurrentin als Beraterin der jeweiligen Projektgesellschaft gebildet.