Die Rekurrentin habe dem zuständigen Sachbearbeiter der Steuerverwaltung des Kantons Zug (nachfolgend auch: Rekursgegnerin) mehrmals das Gespräch mit Vertretern der Rekurrentin offeriert, um der Steuerverwaltung das Geschäftsmodell, die komplexen Bewertungsmethoden der Immobilienprojekte und die Abläufe der Gesellschaft noch besser aufzeigen zu können. Auf dieses Angebot sei aber nie eingegangen worden. B.b Im vorliegenden Rekurs stünden die Dividenden folgender ausländischer Projektgesellschaften von Immobilienprojekten zur Diskussion: