1. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung des Kantons Zug betreffend die Kantonsund Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer in der Steuerperiode 2014 sei teilweise aufzuheben; 2. Die Aufrechnung der Dividende der C.________ S.à.r.l. im Betrag von EUR _______ aufgrund der Periodizität sei als Dividende zu erfassen und vollumfänglich dem Beteiligungsabzug zu unterlegen; 3. Die Dividende der D.________ Limited in Höhe von EUR _______ sei als Dividende zu qualifizieren und der Beteiligungsabzug zu gewähren; 4. Die Dividende der E.________ S.à.r.l. in Höhe von EUR _