In der Replik offeriert der Rekurrent weitere Zeugen, so die Leiterin Abteilung Soziales/ Gesundheit der Gemeindeverwaltung E.________, einen Gesamtprojektleiter der Firma F.________ AG, einen Rechtsanwalt für Ehesachen aus Zug sowie den Leiter der Gastroenterologie am Universitätsspital G.________ (VG-act. 7 S. 9). Es erschliesst sich nicht, welchen Erkenntnisbeitrag diese Personen zu den hier zu behandelnden steuerrechtlichen Fragen liefern könnten. Auch der Rekurrent äusserte sich dazu nicht. Aus den dargelegten Gründen wird auf die Abnahme der beantragten Beweismittel verzichtet.