11. 11.1 In seiner Replik stellt der Rekurrent zudem den prozessualen Antrag, die Rekursgegnerin sei zur Edition einer anonymisierten Liste mit Steuerpflichtigen für die Jahre 2016 bis 2019 zu verpflichten, welche als Alleinverdiener für den Unterhalt einer zusätzlichen erwachsenen Person sowie zwei Kleinkindern im Alter von null bis acht Jahren bei einem Jahreseinkommen von Fr. 80'000.– bis Fr. 120'000.– aufkomme (VGact. 7 S. 2). Auf den ebenfalls in seiner Replik gestellten Antrag 1 ist infolge gültigen Rückzugs mit Eingabe vom 24. Juni 2020 (VG-act. 11) nicht einzugehen.