Verwaltungsgericht grundsätzliche Urteile in geeigneter Form, soweit dabei keine berechtigten öffentlichen oder privaten Interessen verletzt werden. Diese werden in der jährlich erscheinenden GVP publiziert, zusammen mit Entscheiden des Kantonsgerichts, des Obergerichts und der Direktionen. Für die Auswahl und die Einzelredaktion ihrer jeweiligen Entscheide sowie für die Formulierungen der Leitsätze sind die betreffenden Gerichte resp. die Direktionen selbst zuständig. Entsprechend liegt es im Ermessen des Verwaltungsgerichts, ob es den vorliegenden Entscheid in der GVP 2021 publizieren wird; ein Anspruch des Rekurrenten darauf besteht jedenfalls nicht.