10. Der Rekurrent beantragt die Publikation des vorliegenden Urteils in der Gerichtsund Verwaltungspraxis des Kantons Zug (GVP). Nach § 34 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG; BGS 162.11) veröffentlicht das Urteil A 2020 4 32