Urteil A 2020 4 24 Steuern in derselben Höhe zu bezahlen habe. Ein Vergleich mit steuerpflichtigen Personen, welche als Alleinverdiener für den Unterhalt von einer zusätzlichen erwachsenen Person sowie zwei Kleinkindern im Alter von 0 bis 8 Jahren bei einem Jahreseinkommen von Fr. 80'000.– bis Fr. 120'000.– aufkämen, würde klar ergeben, dass der Rekurrent im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen, die ebenfalls alleine für eine vierköpfige Familie aufkommen müssten, einen Mehrbetrag von über 10 % bezahlen müsse, was Art. 127 BV klar verletze (VG-act. 7 S. 6 f.).