Er habe im Jahr 2017 lediglich Fr. 478.10 an Steuern bezahlen müssen, während sich der Steuerbetrag im 2018 auf Fr. 3'379.35 belaufe, obwohl die Parameter – mit Ausnahme des rund Fr. 10'000.– höheren Einkommens – weitestgehend identisch gewesen seien und er in beiden Jahren die vierköpfige Familie alleine mit finanziellen Mitteln versorgt habe. Der Mehrbetrag von Fr. 2'901.25 lasse sich nicht rechtfertigen, entspreche er doch einer Steuerlast von fast 30 % auf dem um Fr. 10'000.– höheren Einkommen. Der Rekurrent bestreitet sodann, dass jemand, der alleine für eine vierköpfige Familie mit zwei nicht schulpflichtigen Kleinkindern mit finanziellen Mitteln von rund Fr. 100'000.– aufkomme,