Der parlamentarischen Initiative wurde indessen vom Nationalrat am 6. Juni 2017 keine Folge gegeben. In diesem Zusammenhang hielt der Bundesrat in einem Ende 2017 erschienenen Bericht zu den Lösungsansätzen der alternierenden Obhut fest, der Begriff der alternierenden Obhut beinhalte nicht immer eine exakt hälftige Betreuung; es könnte für die Steuerverwaltung einen enormen Prüfungsaufwand und möglicherweise für die Eltern einen starken Eingriff in die Privatsphäre bedeuten, wenn die Anteile jedes Elternteils an der Obhut des Kindes jeweils periodisch ermittelt werden müssten (Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats RK-NR 15.003 "Alternierende Obhut.