nicht der Fall (Rk-act. 1 S. 5). Schliesslich sei gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung hinzunehmen, dass die gesetzliche Ordnung des vor allem im Bereich der Sozialabzüge geltenden Stichtagsprinzips im System der einjährigen Veranlagung natürlicher Personen bei Heirat, Scheidung oder Trennung für die betroffenen Personen Vor- und Nachteile mit sich bringe. Ein gewisser Schematismus sei im Steuerrecht hinzunehmen. Pauschalierungen und Schematisierungen seien im Interesse der Praktikabilität erlaubt und letztlich auch geboten. Die Veranlagung sei auch unter dem Aspekt der Willkür nicht zu beanstanden (Rk-act. 1 S. 6).