a DBG geltend machen. Der Kinderabzug und der Abzug der Kinderalimente schlössen sich somit gegenseitig aus. In den in der Veranlagung gewährten Abzügen für Unterhaltsbeiträge an die getrenntlebende Ehegattin von Fr. 20'000.– für drei Monate (d.h. monatlich Fr. 6'667.–) seien diejenigen für die minderjährigen Kinder des Rekurrenten enthalten (Rk-act. 1 S. 4 f.).