4.8 Nichts ableiten lässt sich auch aus der vom Rekurrenten zitierten Rechtsprechung. Das Urteil VGer ZH SB.2018.00112 vom 5. Dezember 2018 betraf Unterhaltsleistungen an eine Tochter, die während des ganzen Jahres bei der in Thailand lebenden Mutter wohnhaft war. Die Zahlungen wurden somit infolge aufgelöster Familiengemeinschaft während der ganzen Steuerperiode geleistet (VGer ZH SB.2018.00112 E. 2.2). Im Weiteren ist mit der Rekursgegnerin darauf hinzuweisen, dass sich auch das Urteil BGer 2C_502/2015 vom 29. Februar 2016 nicht auf den vorliegenden Fall anwenden lässt. Urteil A 2020 4 15