tätigte er am 4. Oktober 2018 eine Zahlung von Fr. 3'280.–, am 31. Oktober 2018 von Fr. 4'300.–, am 29. November 2018 von Fr. 5'000.– und am 18. Dezember 2018 eine Zahlung von Fr. 5'000.–; ferner bezahlte er eigenen Aussagen gemäss (ohne Beleg) zwei Kindersitze im Betrag von Fr. 700.– sowie die Mietkautionszahlung seiner ehemaligen Ehegattin von Fr. 1'720.– und verrechnete diese Zahlungen mit dem vorläufig vereinbarten Unterhaltsbeitrag (StV-act. 6).