4.4 Aus den Akten ergibt sich, dass der Rekurrent im Zeitraum vom 1. Januar bis 3. Oktober 2018 gesamthaft einen Betrag von Fr. 40'000.– von seinem Privatkonto auf ein gemeinsames Konto lautend auf beide Eheleute transferierte. Vom 4. Oktober bis 31. Dezember 2018 überwies er zudem von seinem Privatkonto zugunsten eines auf seine Ehegattin lautenden Kontos insgesamt Fr. 17'580.– zwecks Barunterhalt (vgl. Rk-act. 6), wobei in den jüngeren zwei Zahlungen jeweils ein Rückforderungsvorbehalt angebracht wurde ("Unterhalt, al[l]fällige Überschüsse werden zurückgefordert" [Mitteilung Zahlung vom 29. November 2018];