Daraus, dass die persönlichen Verhältnisse am Ende der Steuerperiode für die ganze Steuerperiode massgebend seien, lasse sich korrekterweise ableiten, dass die Trennung rückwirkend auf den 1. Januar 2018 "simuliert" werden müsse. Der Betreuungsunterhalt betrage mindestens Fr. 2'950.– pro Monat (bestehend aus Fr. 400.– Grundbedarf je Kind, Fr. 1'200.– Grundbedarf Ehegattin, Fr. 100.– Krankenkasse je Kind, Fr. 400.– Krankenkasse Ehegattin, Fr. 100.– [ermessensweise] Fahrzeug Ehegattin, Fr. 250.– [ermessensweise] weitere Kosten wie Internet/Telefon, Versicherung etc.), mithin total mindestens Fr. 26'550.– für die Periode Januar bis September 2018.