Die Steuerverwaltung habe den Betreuungsunterhalt für die Periode Januar bis September 2018 zu Unrecht nicht zum Abzug zugelassen. Daraus, dass die persönlichen Verhältnisse am Ende der Steuerperiode für die ganze Steuerperiode massgebend seien, lasse sich korrekterweise ableiten, dass die Trennung rückwirkend auf den 1. Januar 2018 "simuliert" werden müsse.