E. Mit Replik vom 4. Juni 2020 beantragte der Rekurrent, die Rekursgegnerin sei zur Edition einer anonymisierten Liste mit Steuerpflichtigen für die Jahre 2016 bis 2019 zu verpflichten, welche als Alleinverdiener für den Unterhalt einer zusätzlichen erwachsenen Person sowie zwei Kleinkindern im Alter von null bis acht Jahren bei einem Jahreseinkommen von Fr. 80'000.– bis Fr. 120'000.– aufkämen. Ferner sei die Rekursgegnerin zur Edition einer anonymisierten Liste mit steuerpflichtigen Personen für die Jahre 2016 bis 2019 zu verpflichten, welche alleinstehend seien und keine Unterhaltspflichten hätten und ein Jahreseinkommen von Fr. 80'000.– bis Fr. 120'000.–