Vorliegend unterliegt die Rekurrentin vollständig, weshalb sie die gesamten Kosten des Rekursverfahrens zu tragen hat. Hätte die Rekurrentin obsiegt, wäre ihre Steuerersparnis nur sehr gering gewesen. Der Streitwert des Verfahrens ist daher tief. Die Rekurrentin hat indessen grundsätzliche Fragen aufgeworfen, was zu einem vergleichsweisen hohen Zeitund Arbeitsaufwand geführt hat. Die Verfahrenskosten sind daher auf Fr. 2'000.– festzusetzen. Sie sind mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen.