(…) Es wäre auch unpraktikabel, die Abzugsfähigkeit in der Schweiz davon abhängig zu machen, ob im Ausland ein Abzug effektiv möglich ist" (BGer 2C_95/2015 vom 27. August 2015 E. 4.7). Soweit die Rekurrentin mit ihrem Vorbringen eine Verletzung des Doppelbesteuerungsverbots rügen sollte, wäre ergänzend zu sagen, dass dieses in Art. 127 Abs. 3 BV verankerte Verbot aufgrund des klaren Wortlauts auf internationale Steuerfälle keine Anwendung findet (Zweifel/Hunziker, in: Internationales Steuerrecht, Art. 4 OECD-MA N 2).