4.4 Die Rekurrentin bringt vor, sie könne im Vereinigten Königreich keine Sozialversicherungsbeiträge aus der Schweiz abziehen (VG act. 1, S. 4 erster Abschnitt). Sie moniert an anderer Stelle weiter (VG act. 7, S. 4 zweiter Abschnitt), dass es aufgrund der Ausscheidungsregeln bzw. der "aktivenproportionalen Ausscheidungsmethode" zu einer Doppelbesteuerung kommen könne. Das Bundesgericht hat zu dieser Problematik eine klare Haltung eingenommen. Es führt aus, dass eine internationale Steuerausscheidung der Abzüge immer dazu führe, dass Abzüge ganz oder teilweise ins Ausland ausgeschieden werden müssten, unabhängig davon, ob dort eine Abzugsmöglichkeit effektiv bestehe.